Gelber Kreis mit rotem Dreieck – Logo Pharmagroßhandel Deutschland: Einkaufskonditionen im Pharmagroßhandel vergleichenPHARMAGROSSHANDEL
DEUTSCHLAND
03 / EINKAUFSKONDITIONEN

Einkaufskonditionen im Pharmagroßhandel vergleichen

Einkaufskonditionen im Pharma Großhandel bestimmen den tatsächlichen Wareneinsatz der Apotheke. Im pharmazeutischen Großhandel zählen Rabattbasis, Zahlungsziel, Gebühren und Lieferleistung gemeinsam.

Einkaufskonditionen im Pharmagroßhandel vergleichen – Fachgrafik zum pharmazeutischen Großhandel
Einkaufskonditionen im Pharmagroßhandel vergleichen – Fachgrafik zum pharmazeutischen Großhandel

Was in den Vergleich gehört

01

Sortimentsbezogene Preise und Rabatte

RX, OTC, Freiwahl, Hochpreiser und Sonderartikel getrennt auf Grundlage eines repräsentativen Warenkorbs auswerten.

02

Skonto und Zahlungsziel

Bemessungsgrundlage, Frist, Ausnahmen und Liquiditätsbedarf schriftlich festhalten. Skonto nicht wie einen bedingungslosen Rabatt behandeln.

03

Gebühren und Nebenbedingungen

Touren, Kleinmengen, Retouren, Mahnläufe, Datenservices, Mindestumsatz und mögliche Bindungen prüfen.

04

Versorgungsleistung

Fehlmengen, Verfügbarkeit, Ersatzwege, Lieferfrequenz und Reklamationsbearbeitung in den Vergleich aufnehmen.

Glossar: Einkaufskonditionen für Apotheken

Gleiche Prozentzahlen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Entscheidend sind Bezugsgröße, betroffene Artikel, Fristen, Ausnahmen und die tatsächliche Abrechnung. Diese Begriffe helfen beim Lesen eines Großhandelsangebots.

Preisbasis und Nachlässe

ApU – Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers
Preis des Herstellers auf der Handelsstufe vor dem Großhandelszuschlag. Bei preisgebundenen Fertigarzneimitteln ist er eine Bezugsgröße der Arzneimittelpreisverordnung.
AEP – Apothekeneinkaufspreis
Preis auf der Einkaufsstufe der Apotheke. Im Angebot genau prüfen, ob ein ausgewiesener AEP bereits individuelle Nachlässe enthält oder ob diese erst auf der Rechnung erscheinen.
Großhandelszuschlag
Preisbestandteil für den Großhandel nach § 2 AMPreisV bei preisgebundenen Fertigarzneimitteln. Die gesetzliche Preisbildung und individuell vereinbarte Konditionen sind getrennt zu prüfen.
Rabatt und Rabattbasis
Ein sofortiger Preisnachlass auf eine vereinbarte Berechnungsgrundlage. Fragen Sie, ob sich der Prozentsatz auf ApU, AEP, Netto-Warenwert oder eine andere Größe bezieht und welche Artikel ausgenommen sind.
Staffelrabatt
Ein Nachlass, der an Mengen oder Umsätze in definierten Stufen gebunden ist. Wichtig sind Messzeitraum, Artikelkreis und die Frage, ob der höhere Satz rückwirkend oder nur für zusätzliche Umsätze gilt.
Bonus und Rückvergütung
Ein nachträglich abgerechneter Vorteil, etwa bei einem vereinbarten Jahresumsatz. Er ist erst wirtschaftlich sicher, wenn Schwelle, Berechnungsbasis, Ausnahmen und Auszahlungszeitpunkt feststehen.
Rx-Rabatt
Nachlass auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Rabattfähigen Artikelkreis, Bezugsgröße und Ausnahmen auf PZN-Ebene prüfen; bei preisgebundenen Fertigarzneimitteln sind die geltenden Vorgaben der AMPreisV zu beachten. Rabatt und Skonto getrennt ausweisen.
Non-Rx-Rabatt
Konditionen für nicht verschreibungspflichtige Artikel. OTC-Arzneimittel, Freiwahl und weitere Sortimente können unterschiedliche Rabattgruppen bilden. Ein pauschaler Non-Rx-Satz sagt ohne Sortimentsmix und ausgeschlossene PZN wenig über den tatsächlichen Vorteil aus.
Hochpreiser-Rabatt
Eigene Kondition für besonders teure Packungen, häufig mit Schwellenwert, vermindertem Satz oder vollständigem Ausschluss aus Standardrabatten. Zusätzlich die Kapitalbindung und den Zeitpunkt der Zahlung betrachten.
Kontingentartikel
Artikel, dessen Menge für eine Apotheke oder einen Zeitraum begrenzt zugeteilt wird. Eine Rabattzusage hilft nur für tatsächlich lieferbare Mengen; Zuteilungsregel, Ersatzbezug und Behandlung von Fehlmengen im Vergleich festhalten.
Minderspannenartikel
Artikel, bei dem die Spanne des Großhandels nach seiner Kalkulation besonders gering ist. Angebote können hierfür einen kleineren Rabatt, Ausschlüsse oder gesonderte Zuschläge vorsehen. Entscheidend ist die konkrete Artikelliste und deren Umsatzanteil.
HSA – Handelsspannenausgleich
Vertraglicher Ausgleich anhand einer definierten Referenz- oder Zielspanne. Referenzwert, Bezugszeitraum, Schwellen, berücksichtigte Waren und mögliche Belastungen müssen schriftlich geklärt werden. Die Bezeichnung allein garantiert keinen zusätzlichen Ertrag.
KSA – Konditionssicherungsausgleich
Vertraglich vereinbarter Ausgleich zur Sicherung bestimmter Konditionen. Auslöser, Berechnungsbasis, Gutschrift oder Belastung und Abrechnungszeitpunkt können je nach Vertrag verschieden sein; deshalb die Regel im konkreten Angebot prüfen.

Zahlung und Liquidität

Skonto
Ein an Zahlung vor Fälligkeit geknüpfter Preisnachlass. Prüfen Sie Fristbeginn, Zahlungsweg, Bemessungsgrundlage und Ausnahmen. Für preisgebundene Fertigarzneimittel ist die jeweils geltende Regelung des § 2 AMPreisV maßgeblich.
Zahlungsziel
Die Frist bis zur Fälligkeit einer Rechnung. Längere Fristen entlasten zunächst die Liquidität; ein kürzeres Ziel kann mit einem Skonto verbunden sein.
Valuta
Ein vereinbarter, späterer Wertstellungs- oder Fälligkeitstermin. Klären Sie im Vertrag, ab welchem Datum Fristen laufen und welche Rechnungen die Valuta umfasst.
Vorfälligkeit
Zahlung vor dem regulären Fälligkeitstermin. Vergleichen Sie den dafür angebotenen Vorteil mit dem zusätzlichen Kapitalbedarf der Apotheke und den tatsächlichen Zahlungstagen.
Finanzierungseffekt
Wirtschaftliche Wirkung des gebundenen Kapitals zwischen Wareneinkauf und Zahlungseingang. Ein Skonto verbessert den Einkaufspreis, kann aber frühere Liquidität erfordern.

Gebühren, Retouren und Ergebnis

Tourengebühr und Lieferpauschale
Entgelt pro Zustelltour, Lieferung oder Abrechnungszeitraum. Zahl der täglichen Touren, Wochenend- und Notdienstbelieferung, Kühlware sowie Freigrenzen beeinflussen die tatsächlichen Monatskosten.
Mindermengenzuschlag
Zusatzkosten unterhalb eines vereinbarten Bestellwerts oder einer Mindestmenge. Bei häufigen Kleinbestellungen kann dieser Posten einen Rabattvorteil aufzehren.
Retoure und Gutschrift
Rückgabe von Ware und die dafür gebuchte Entlastung. Rückgabefristen, Ausschlüsse, Bearbeitungsentgelte und der Zeitpunkt der Gutschrift bestimmen den wirtschaftlichen Wert.
Retourengebühr
Entgelt für Annahme, Prüfung oder Bearbeitung einer Rücksendung; teils als Pauschale, teils als Anteil des Warenwerts. Prüfen, für welche Retourengründe sie anfällt und ob sie vor der Gutschrift abgezogen wird.
Diesel- oder Kraftstoffzuschlag
Variabler Transportaufschlag bei veränderten Kraftstoffkosten. Vereinbart sein sollten Bezugsindex, Basiswert, Anpassungsintervall, Berechnungsformel und die Möglichkeit einer Senkung bei fallenden Kosten.
Indexierung von Gebühren
Automatische Anpassung vertraglicher Entgelte anhand eines vereinbarten Preis- oder Kostenindex. Entscheidend sind der konkrete Index, Basiszeitpunkt, Gewichtung, Rundung, Änderungsrhythmus und etwaige Ober- oder Untergrenzen.
Sammelrechnung
Zusammenfassung vieler Lieferungen in einer Abrechnung. Bestellungen, Lieferscheine, Retouren, Gutschriften, Gebühren und Konditionen sollten zeilenweise nachvollziehbar bleiben.
Rohertrag
Umsatzerlöse abzüglich des tatsächlichen Wareneinsatzes für die betrachteten Verkäufe. Er ist nicht mit Gewinn gleichzusetzen: Personal, Miete, Finanzierung und weitere Betriebskosten fehlen noch.
VERGLEICHSLOGIKWarenkorbkosten + Gebühren − realisierbare Nachlässe + Finanzierungseffekt

Danach Lieferqualität und Prozessaufwand separat bewerten. Eine Beispielrechnung ist nur so gut wie ihre Annahmen.

Rechtlicher Rahmen der Großhandelszuschläge: § 2 AMPreisV ↗. Vertiefung zu HSA, KSA und Rx-Skonto bei tiger.PHARMA ↗. Individuelle Einkaufsbedingungen werden vertraglich vereinbart und müssen für den konkreten Fall geprüft werden.

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