Glossar: Einkaufskonditionen für Apotheken
Gleiche Prozentzahlen können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Entscheidend sind Bezugsgröße, betroffene Artikel, Fristen, Ausnahmen und die tatsächliche Abrechnung. Diese Begriffe helfen beim Lesen eines Großhandelsangebots.
Preisbasis und Nachlässe
- ApU – Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers
- Preis des Herstellers auf der Handelsstufe vor dem Großhandelszuschlag. Bei preisgebundenen Fertigarzneimitteln ist er eine Bezugsgröße der Arzneimittelpreisverordnung.
- AEP – Apothekeneinkaufspreis
- Preis auf der Einkaufsstufe der Apotheke. Im Angebot genau prüfen, ob ein ausgewiesener AEP bereits individuelle Nachlässe enthält oder ob diese erst auf der Rechnung erscheinen.
- Großhandelszuschlag
- Preisbestandteil für den Großhandel nach § 2 AMPreisV bei preisgebundenen Fertigarzneimitteln. Die gesetzliche Preisbildung und individuell vereinbarte Konditionen sind getrennt zu prüfen.
- Rabatt und Rabattbasis
- Ein sofortiger Preisnachlass auf eine vereinbarte Berechnungsgrundlage. Fragen Sie, ob sich der Prozentsatz auf ApU, AEP, Netto-Warenwert oder eine andere Größe bezieht und welche Artikel ausgenommen sind.
- Staffelrabatt
- Ein Nachlass, der an Mengen oder Umsätze in definierten Stufen gebunden ist. Wichtig sind Messzeitraum, Artikelkreis und die Frage, ob der höhere Satz rückwirkend oder nur für zusätzliche Umsätze gilt.
- Bonus und Rückvergütung
- Ein nachträglich abgerechneter Vorteil, etwa bei einem vereinbarten Jahresumsatz. Er ist erst wirtschaftlich sicher, wenn Schwelle, Berechnungsbasis, Ausnahmen und Auszahlungszeitpunkt feststehen.
- Rx-Rabatt
- Nachlass auf verschreibungspflichtige Arzneimittel. Rabattfähigen Artikelkreis, Bezugsgröße und Ausnahmen auf PZN-Ebene prüfen; bei preisgebundenen Fertigarzneimitteln sind die geltenden Vorgaben der AMPreisV zu beachten. Rabatt und Skonto getrennt ausweisen.
- Non-Rx-Rabatt
- Konditionen für nicht verschreibungspflichtige Artikel. OTC-Arzneimittel, Freiwahl und weitere Sortimente können unterschiedliche Rabattgruppen bilden. Ein pauschaler Non-Rx-Satz sagt ohne Sortimentsmix und ausgeschlossene PZN wenig über den tatsächlichen Vorteil aus.
- Hochpreiser-Rabatt
- Eigene Kondition für besonders teure Packungen, häufig mit Schwellenwert, vermindertem Satz oder vollständigem Ausschluss aus Standardrabatten. Zusätzlich die Kapitalbindung und den Zeitpunkt der Zahlung betrachten.
- Kontingentartikel
- Artikel, dessen Menge für eine Apotheke oder einen Zeitraum begrenzt zugeteilt wird. Eine Rabattzusage hilft nur für tatsächlich lieferbare Mengen; Zuteilungsregel, Ersatzbezug und Behandlung von Fehlmengen im Vergleich festhalten.
- Minderspannenartikel
- Artikel, bei dem die Spanne des Großhandels nach seiner Kalkulation besonders gering ist. Angebote können hierfür einen kleineren Rabatt, Ausschlüsse oder gesonderte Zuschläge vorsehen. Entscheidend ist die konkrete Artikelliste und deren Umsatzanteil.
- HSA – Handelsspannenausgleich
- Vertraglicher Ausgleich anhand einer definierten Referenz- oder Zielspanne. Referenzwert, Bezugszeitraum, Schwellen, berücksichtigte Waren und mögliche Belastungen müssen schriftlich geklärt werden. Die Bezeichnung allein garantiert keinen zusätzlichen Ertrag.
- KSA – Konditionssicherungsausgleich
- Vertraglich vereinbarter Ausgleich zur Sicherung bestimmter Konditionen. Auslöser, Berechnungsbasis, Gutschrift oder Belastung und Abrechnungszeitpunkt können je nach Vertrag verschieden sein; deshalb die Regel im konkreten Angebot prüfen.
Zahlung und Liquidität
- Skonto
- Ein an Zahlung vor Fälligkeit geknüpfter Preisnachlass. Prüfen Sie Fristbeginn, Zahlungsweg, Bemessungsgrundlage und Ausnahmen. Für preisgebundene Fertigarzneimittel ist die jeweils geltende Regelung des § 2 AMPreisV maßgeblich.
- Zahlungsziel
- Die Frist bis zur Fälligkeit einer Rechnung. Längere Fristen entlasten zunächst die Liquidität; ein kürzeres Ziel kann mit einem Skonto verbunden sein.
- Valuta
- Ein vereinbarter, späterer Wertstellungs- oder Fälligkeitstermin. Klären Sie im Vertrag, ab welchem Datum Fristen laufen und welche Rechnungen die Valuta umfasst.
- Vorfälligkeit
- Zahlung vor dem regulären Fälligkeitstermin. Vergleichen Sie den dafür angebotenen Vorteil mit dem zusätzlichen Kapitalbedarf der Apotheke und den tatsächlichen Zahlungstagen.
- Finanzierungseffekt
- Wirtschaftliche Wirkung des gebundenen Kapitals zwischen Wareneinkauf und Zahlungseingang. Ein Skonto verbessert den Einkaufspreis, kann aber frühere Liquidität erfordern.
Gebühren, Retouren und Ergebnis
- Tourengebühr und Lieferpauschale
- Entgelt pro Zustelltour, Lieferung oder Abrechnungszeitraum. Zahl der täglichen Touren, Wochenend- und Notdienstbelieferung, Kühlware sowie Freigrenzen beeinflussen die tatsächlichen Monatskosten.
- Mindermengenzuschlag
- Zusatzkosten unterhalb eines vereinbarten Bestellwerts oder einer Mindestmenge. Bei häufigen Kleinbestellungen kann dieser Posten einen Rabattvorteil aufzehren.
- Retoure und Gutschrift
- Rückgabe von Ware und die dafür gebuchte Entlastung. Rückgabefristen, Ausschlüsse, Bearbeitungsentgelte und der Zeitpunkt der Gutschrift bestimmen den wirtschaftlichen Wert.
- Retourengebühr
- Entgelt für Annahme, Prüfung oder Bearbeitung einer Rücksendung; teils als Pauschale, teils als Anteil des Warenwerts. Prüfen, für welche Retourengründe sie anfällt und ob sie vor der Gutschrift abgezogen wird.
- Diesel- oder Kraftstoffzuschlag
- Variabler Transportaufschlag bei veränderten Kraftstoffkosten. Vereinbart sein sollten Bezugsindex, Basiswert, Anpassungsintervall, Berechnungsformel und die Möglichkeit einer Senkung bei fallenden Kosten.
- Indexierung von Gebühren
- Automatische Anpassung vertraglicher Entgelte anhand eines vereinbarten Preis- oder Kostenindex. Entscheidend sind der konkrete Index, Basiszeitpunkt, Gewichtung, Rundung, Änderungsrhythmus und etwaige Ober- oder Untergrenzen.
- Sammelrechnung
- Zusammenfassung vieler Lieferungen in einer Abrechnung. Bestellungen, Lieferscheine, Retouren, Gutschriften, Gebühren und Konditionen sollten zeilenweise nachvollziehbar bleiben.
- Rohertrag
- Umsatzerlöse abzüglich des tatsächlichen Wareneinsatzes für die betrachteten Verkäufe. Er ist nicht mit Gewinn gleichzusetzen: Personal, Miete, Finanzierung und weitere Betriebskosten fehlen noch.