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06 / QUALITÄTSMANAGEMENT

QMS für Pharma Großhandel: Qualitätsmanagement-System

Ein QMS im pharmazeutischen Großhandel regelt Zuständigkeiten, Prozesse und Nachweise für den sicheren Umgang mit Arzneimitteln. Hier erfahren Sie, wie ein GDP-gerechtes Qualitätsmanagement-System für den Pharma Großhandel aufgebaut und im Alltag angewendet wird.

QMS für Pharma Großhandel: Qualitätsmanagement-System – Fachgrafik zum pharmazeutischen Großhandel
QMS für Pharma Großhandel: Qualitätsmanagement-System – Fachgrafik zum pharmazeutischen Großhandel

Was ist ein QMS im Pharmagroßhandel?

QMS steht für Qualitätsmanagement-System. Es legt fest, wie ein Großhändler Arzneimittel sicher bezieht, lagert, transportiert und an berechtigte Empfänger liefert. Dazu gehören verbindliche Abläufe, geschulte Personen, geeignete Räume und Technik sowie Aufzeichnungen, mit denen sich Entscheidungen und Warenbewegungen nachvollziehen lassen. Das System muss im Betrieb funktionieren; eine Sammlung von Vorlagen allein erfüllt diesen Zweck nicht.

Die Arzneimittelhandelsverordnung verlangt ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem entsprechend Art und Umfang der Tätigkeiten und mit aktiver Beteiligung der Geschäftsführung. Die EU-Leitlinien für die Gute Vertriebspraxis (GDP) beschreiben die Anforderungen an Qualitätsmanagement, Personal, Räume, Dokumentation und die operativen Schritte der Lieferkette. Umfang und Detailtiefe richten sich daher nach dem tatsächlichen Geschäftsmodell: Ein Betrieb mit Kühlware, ausgelagerter Lagerung oder grenzüberschreitender Distribution benötigt andere Kontrollen als ein Betrieb mit einfacheren Warenflüssen.

Wie wird das Qualitätsmanagement-System aufgebaut?

01

Qualitätspolitik und Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsführung stellt Ressourcen bereit und überprüft die Wirksamkeit. Die verantwortliche Person (VP) benötigt definierte Zuständigkeiten und Befugnisse. Organigramm, Stellenbeschreibungen und Vertretungen machen sichtbar, wer freigibt, entscheidet und bei Problemen eingreift.

02

Prozesslandkarte und gelenkte SOPs

Die Prozesslandkarte zeigt den Weg vom Lieferanten bis zum Kunden. Standardarbeitsanweisungen (SOPs) beschreiben die kritischen Schritte, Verantwortlichen, Prüfpunkte und Nachweise. Jede gültige Fassung muss auffindbar sein; überholte Fassungen dürfen nicht versehentlich verwendet werden.

03

Schulung und dokumentierte Durchführung

Beschäftigte werden für ihre Aufgaben eingewiesen und bei Änderungen nachgeschult. Wareneingangsprüfungen, Temperaturdaten, Freigaben, Abweichungen und Schulungen werden zeitnah dokumentiert. So lässt sich später erkennen, was tatsächlich geschehen ist.

04

Qualitätsrisiken und Verbesserungen

Risiken für Produktqualität und Rückverfolgbarkeit werden bewertet und mit passenden Maßnahmen kontrolliert. Abweichungen werden untersucht; Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen (CAPA) sollen die Ursache beheben und ihre Wirksamkeit belegen.

Welche GDP-Prozesse muss das QMS abdecken?

Der konkrete Umfang folgt den erlaubten Tätigkeiten und dem Sortiment. Diese Bausteine gehören regelmäßig in die Prüfung:

A

Lieferanten und Kunden qualifizieren

Vor Bezug und Belieferung wird geprüft, ob die Partner die erforderliche Berechtigung besitzen. Die Prüfung und ihre Wiederholung werden dokumentiert. Ausgelagerte Tätigkeiten brauchen klare Vereinbarungen und eine laufende Überwachung des Dienstleisters.

B

Wareneingang, Lagerung und Versand beherrschen

Identität und Zustand der Ware, Lagerbedingungen, Bestandsführung und Kommissionierung müssen Verwechslungen und Qualitätsschäden vermeiden. Für temperaturempfindliche Arzneimittel sind geeignete Überwachung, Alarmierung und festgelegte Reaktionen auf Abweichungen erforderlich; Transportbedingungen müssen zum Produkt passen.

C

Reklamation, Retoure und Rückruf steuern

Beschwerden und Verdachtsfälle werden bewertet und eskaliert. Retouren dürfen erst nach geregelter Prüfung wieder in den verkaufsfähigen Bestand. Ein Rückrufverfahren muss Zuständigkeiten, Erreichbarkeit, betroffene Chargen, Kundeninformation und Wirksamkeitskontrolle abbilden.

D

Änderungen und Selbstinspektionen nutzen

Neue Räume, IT-Systeme, Transportpartner oder Sortimente können Qualitätsrisiken verändern. Änderungen werden vor Umsetzung bewertet. Selbstinspektionen prüfen regelmäßig, ob die dokumentierten Abläufe im Alltag eingehalten werden; Ergebnisse führen zu Maßnahmen mit Termin und Verantwortlichem.

QMS einführen: ein sinnvoller Start

Zuerst werden Betriebsstätte, Erlaubnisumfang, Produktspektrum, Warenflüsse und externe Partner erfasst. Daraus entstehen Prozesslandkarte und Risikoübersicht. Danach werden Verantwortlichkeiten festgelegt, die wichtigsten SOPs geschrieben und die benötigten Aufzeichnungen eingerichtet. Vor dem Regelbetrieb werden Personal geschult, Räume und Technik geprüft und kritische Abläufe praktisch durchgespielt. Anschließend halten Abweichungsbearbeitung, Selbstinspektionen und Managementbewertung das System wirksam.

LEITFRAGE FÜR JEDEN PROZESSWer entscheidet was – nach welcher Regel und mit welchem Nachweis?

Wenn diese vier Punkte für einen kritischen Schritt klar sind, lässt sich der Ablauf schulen, prüfen und verbessern.

Häufige Fragen zum QMS im Großhandel

?

Ist ein QMS für jeden pharmazeutischen Großhändler Pflicht?

Ja. § 1a AM-HandelsV verlangt für den Arzneimittelgroßhandel ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem nach Art und Umfang der durchgeführten Tätigkeiten und die Einhaltung der EU-GDP-Leitlinien.

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Reicht ein fertiges QMS-Handbuch aus?

Nein. Dokumente müssen zu den tatsächlichen Prozessen passen, von geschulten Personen angewendet und durch nachvollziehbare Aufzeichnungen belegt werden. Bei Änderungen sind die Verfahren zu prüfen und anzupassen.

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Kann die verantwortliche Person extern gestellt werden?

Ein externes Modell kann in Betracht kommen, wenn Eignung, Bestellung, Befugnisse, Erreichbarkeit und wirksame Einbindung in den Betrieb sichergestellt sind. Mehr zur externen VP und dem Angebot von tiger.PHARMA.

Grundlagen: § 1a AM-HandelsV ↗ und EU-GDP-Leitlinien 2013/C 343/01 ↗.

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