Gelber Kreis mit rotem Dreieck – Logo Pharmagroßhandel Deutschland: Lieferanten- und Kundenqualifizierung im PharmagroßhandelPHARMAGROSSHANDEL
DEUTSCHLAND
GDP · PARTNERQUALIFIZIERUNG

Lieferanten- und Kundenqualifizierung im Pharmagroßhandel

Arzneimittel dürfen nur aus berechtigten Quellen bezogen und an berechtigte Empfänger abgegeben werden. Lieferanten- und Kundenqualifizierung verbindet formale Nachweise mit Plausibilitäts- und Risikoprüfungen.

Lieferanten- und Kundenqualifizierung im pharmazeutischen Großhandel
Lieferanten- und Kundenqualifizierung im pharmazeutischen Großhandel

Fachliche Einordnung

Arzneimittel dürfen nur aus berechtigten Quellen bezogen und an berechtigte Empfänger abgegeben werden. Lieferanten- und Kundenqualifizierung verbindet formale Nachweise mit Plausibilitäts- und Risikoprüfungen.

01

Identität abgleichen

Rechtsträger, Anschrift, Standort, Kontakt- und Bankdaten werden konsistent geprüft. Abweichende Angaben oder kurzfristige Änderungen lösen eine vertiefte Klärung aus.

02

Berechtigung prüfen

Erlaubnisse, Zertifikate und Registereinträge werden auf Gültigkeit, Standort und Tätigkeiten geprüft. Für Kunden zählt die Berechtigung zum Bezug der jeweiligen Arzneimittel.

03

Risiken bewerten

Produkt, Land, Lieferkette, Preisauffälligkeiten, Transport und bisherige Leistung fließen in die Bewertung ein. Verdachtsmomente werden vor Freigabe geklärt.

04

Requalifizierung steuern

Prüfintervalle und Ereignisauslöser werden im QMS festgelegt. Ablaufende Dokumente, Änderungen oder Abweichungen führen zu dokumentierter Neubewertung.

Häufige Fragen

?

Wie oft müssen Lieferanten requalifiziert werden?

Die Wiederholung erfolgt risikobasiert und zusätzlich bei relevanten Änderungen. Das QMS legt Kriterien und Verantwortlichkeiten fest.

?

Reicht die Großhandelserlaubnis des Lieferanten?

Sie ist ein zentraler Nachweis, ersetzt aber nicht den Abgleich von Standort, Tätigkeitsumfang, GDP-Status und Transaktionsplausibilität.

?

Was wird bei Apotheken als Kunden geprüft?

Geprüft werden Identität, Betriebsstätte und Berechtigung zum Arzneimittelbezug sowie auffällige Bestellmuster nach den festgelegten Verfahren.

Primärquellen: EU-GDP-Leitlinien ↗ · EudraGMDP ↗

Fachcluster Pharma-Großhandel

Großhandelserlaubnis § 52a AMGErlaubnis, GDP-Zertifikat und EudraGMDPVollversorger und SpezialgroßhandelGDP-Audit und InspektionLieferanten- und KundenqualifizierungRetouren, Rückrufe und FälschungsverdachtPharma ERP, WMS und securPharmLieferengpässe und Warenverfügbarkeit
Kontakt