Identität abgleichen
Rechtsträger, Anschrift, Standort, Kontakt- und Bankdaten werden konsistent geprüft. Abweichende Angaben oder kurzfristige Änderungen lösen eine vertiefte Klärung aus.
Arzneimittel dürfen nur aus berechtigten Quellen bezogen und an berechtigte Empfänger abgegeben werden. Lieferanten- und Kundenqualifizierung verbindet formale Nachweise mit Plausibilitäts- und Risikoprüfungen.
Arzneimittel dürfen nur aus berechtigten Quellen bezogen und an berechtigte Empfänger abgegeben werden. Lieferanten- und Kundenqualifizierung verbindet formale Nachweise mit Plausibilitäts- und Risikoprüfungen.
Rechtsträger, Anschrift, Standort, Kontakt- und Bankdaten werden konsistent geprüft. Abweichende Angaben oder kurzfristige Änderungen lösen eine vertiefte Klärung aus.
Erlaubnisse, Zertifikate und Registereinträge werden auf Gültigkeit, Standort und Tätigkeiten geprüft. Für Kunden zählt die Berechtigung zum Bezug der jeweiligen Arzneimittel.
Produkt, Land, Lieferkette, Preisauffälligkeiten, Transport und bisherige Leistung fließen in die Bewertung ein. Verdachtsmomente werden vor Freigabe geklärt.
Prüfintervalle und Ereignisauslöser werden im QMS festgelegt. Ablaufende Dokumente, Änderungen oder Abweichungen führen zu dokumentierter Neubewertung.
Die Wiederholung erfolgt risikobasiert und zusätzlich bei relevanten Änderungen. Das QMS legt Kriterien und Verantwortlichkeiten fest.
Sie ist ein zentraler Nachweis, ersetzt aber nicht den Abgleich von Standort, Tätigkeitsumfang, GDP-Status und Transaktionsplausibilität.
Geprüft werden Identität, Betriebsstätte und Berechtigung zum Arzneimittelbezug sowie auffällige Bestellmuster nach den festgelegten Verfahren.
Primärquellen: EU-GDP-Leitlinien ↗ · EudraGMDP ↗