Erlaubnisumfang festlegen
Produkte, Bezugs- und Absatzwege, Lagerung, Transport und ausgelagerte Tätigkeiten bestimmen den beantragten Umfang. Eine Erlaubnis ist standort- und tätigkeitsbezogen.
Wer Arzneimittel gewerbs- oder berufsmäßig zum Zweck des Handeltreibens beschafft, lagert, abgibt oder ausführt, benötigt grundsätzlich die passende Großhandelserlaubnis. Tätigkeiten, Standort und QMS müssen im Antrag konkret beschrieben sein.
Wer Arzneimittel gewerbs- oder berufsmäßig zum Zweck des Handeltreibens beschafft, lagert, abgibt oder ausführt, benötigt grundsätzlich die passende Großhandelserlaubnis. Tätigkeiten, Standort und QMS müssen im Antrag konkret beschrieben sein.
Produkte, Bezugs- und Absatzwege, Lagerung, Transport und ausgelagerte Tätigkeiten bestimmen den beantragten Umfang. Eine Erlaubnis ist standort- und tätigkeitsbezogen.
Räume, Ausrüstung, IT, Waren- und Personenfluss sowie externe Lager- oder Transportpartner müssen zum vorgesehenen Betrieb passen und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Die verantwortliche Person benötigt die erforderliche Sachkenntnis, klar geregelte Befugnisse und eine wirksame Einbindung in den Betrieb. Vertretung und Erreichbarkeit werden praktisch geregelt.
Prozesslandkarte, SOPs, Schulung, Qualifizierung, Abweichungen, CAPA, Rückruf und Selbstinspektion werden passend zum Geschäftsmodell aufgebaut; die Behörde bewertet den Einzelfall.
Zuständig ist die jeweilige Landesbehörde am Standort. Anforderungen, Formulare und Gebühren können sich nach Bundesland und Einzelfall unterscheiden.
Nein. Die Erlaubnis betrifft die rechtliche Befugnis zum Großhandel. Ein GDP-Zertifikat kann nach einer Inspektion ausgestellt und in EudraGMDP veröffentlicht werden.
Erlaubnispflichtige Großhandelstätigkeiten dürfen grundsätzlich erst im gedeckten Erlaubnisumfang aufgenommen werden. Den konkreten Start stimmt der Antragsteller mit der zuständigen Behörde ab.
Primärquellen: § 52a AMG ↗ · AM-HandelsV ↗